Uni Köln gibt sich Zivilklausel
Der Senat der Uni Köln hat am 25. März 2015 in die neue Grundordnung der Uni eine Zivilklausel aufgenommen, nachdem er noch im Mai 2013 eine Zivilklausel abgelehnt hatte. Die Studierenden der Uni hatten sich hingegen bereits im Dezember 2010 in einer Abstimmung mit großer Mehrheit für eine zivile und friedliche Orientierung ausgesprochen. Der Passus, der nun in der Grundordnung verankert wird, lautet:
„§ 2 Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie in der Welt
Die Universität zu Köln entwickelt ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt dadurch, dass sie ihren in § 3 HG genannten Aufgaben unabhängig von außerwissenschaftlichen Vorgaben nachkommt, insbesondere in ihrer internationalen Zusammenarbeit. Die Universität zu Köln wird regelmäßig auf den genannten Gebieten Aktivitäten entwickeln, z. B. Lehrveranstaltungen oder Forschungstätigkeiten.“
Der Arbeitskreis Zivilklausel Köln hat anlässlich der neuen Zivilklausel eine Pressemitteilung veröffentlicht. Siehe auch das Flugblatt des Arbeitskreises „Ernst machen mit Frieden und Demokratie – Senat der Uni Köln berät über die Demokratisierung der Hochschule und die Verankerung einer Zivilklausel in der Grundordnung“, welches hin auf die Beratung im Senat veröffentlicht wurde.
Marcus Meier hat im Neuen Deutschland vom 31. März 2015 den Artikel Zivilklauseln am Rhein zu den Beschlüssen in Köln und Düsseldorf veröffentlicht.
Zivilklausel im Bremer Hochschulgesetz
Die Bremische Bürgerschaft hat am 19. März 2015 folgende Zivilklausel im neuen Hochschulgesetz festgeschrieben:
„Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke. Die den Hochschulen vom Land und von Dritten zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die diesen Zwecken dienen.“
Bremen ist nach Thüringen, Hessen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen das fünfte Bundesland, welches aktuell eine Zivilklausel im Landeshochschulgesetz festgeschrieben hat. Das niedersächsische Hochschulgesetz verfügte zudem zwischen 1993 und 2002 über eine Zivilklausel.
Die Bremer Senatorin für Wissenschaft und Bildung, Quante-Brandt, hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gibt sich eine Zivilklausel
In der am 18. März 2015 in Kraft getretenen Grundordnung ist Folgendes festgeschrieben:
„Forschung, Lehre und Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind friedlichen Zielen verpflichtet, sie tragen zur Völkerverständigung bei und erfolgen in der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung der natürlichen und sozialen Lebensgrundlagen.“
Die Pädagogische Hochschule gibt sich eine Zivilklausel
Am 25. Februar 2015 ist die neue Grundordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten in Kraft getreten, in der Präambel ist folgende Zivilklausel festgeschrieben:
„Im Bestreben, die Freiheit und Würde des Menschen im Sinne der Menschenrechte zu sichern, soll ihr bildungswissenschaftlicher Auftrag der Förderung von Demokratie und Nachhaltigkeit in Frieden dienen.“
Arbeitstreffen: „6 Jahre aktuelle Zivilklausel: Erfolge, Niederlagen, Probleme“
Am 24. und 25. Januar 2015 haben sich Zivilklausel-Aktive zu einem zweitägigen Arbeitstreffen in Berlin getroffen.
Das Programm lässt sich hier nachlesen.
Anna Lehmann hat anlässlich des Kongresses folgenden Artikel in der taz am 26. Januar 2015 veröffentlicht: „Anti-Rüstungsforschung an Hochschulen – Friedensbewegung reloaded“.
Hier die Verschriftlichung einiger Vorträge:
Reiner Braun, IALANA: 6 Jahre Zivilklausel – eine kritisch-optimistische Bilanz
Gregor Lang-Wojtasik, PH Weingarten: Thesen zur Debatte um die Zivilklausel auf der Tagung am 25.1.2015
Erhard Denninger: Leitsätze: Staatsziel Frieden
Hier die vorläufige Dokumentation des Arbeitstreffens
Hochschule Bochum gibt sich eine Zivilklausel
Die Hochschule Bochum hat in der Senatssitzung vom 26. Januar 2015 als erste Hochschule Nordrhein-Westfalens ihre Grundordnung entsprechend des am 11. September 2014 neu verabschiedeten NRW-Hochschulgesetzes überarbeitet und sich in diesem Zusammenhang auf Grundlage des Gesetzes auch eine Zivilklausel gegeben. Laut ihrer Pressemitteilung will sie damit Impulsgeber und Orientierungspunkt für die anderen Hochschulen NRWs sein.
Hier der genaue Worlaut des entsprechenden Passus:
„§ 2 Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt
(1) Ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen kommt die Hochschule durch eine Ausrichtung ihres organisationalen Handelns als Beitrag zur Lösung sozialer, technischer, ökologischer und ökonomischer Herausforderungen nach. Sie verankert dies in einem Leitbild.
(2) Ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach außen kommt sie durch explizite Studienangebote im Bachelor- und Masterbereich sowie durch eine Orientierung geeigneter Lehrinhalte aller übrigen Studienangebote an diesem Ziel nach.
(3) Die Hochschule leistet ihren Beitrag zu einer friedlichen und demokratischen Welt, indem sie ihre Mitglieder, insbesondere die Lehrenden, dazu anhält, friedens- stiftende und -erhaltende Aspekte in Lehre und Studium zu betonen sowie demokratisches Bewusstsein und demokratisches Verhalten gezielt zu fördern. In ihrer Forschung unterstützt sie ausschließlich Vorhaben und Projekte, die dem Beitrag nicht entgegenstehen.“
- Senat der Uni Marburg beschließt Grundsätze für verantwortungsvolle Forschung und Lehre
- Philosophische Fakultät der Uni Köln: „Anforderungen an eine zivile und demokratische Hochschulentwicklung“
- Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens – Zivilklausel-Zukunftskongress 2014
- NRW-Landtag beschließt Zivilklausel
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