In Bayern wurde im Juli mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr" die weitere Militarisierung der Bildungseinrichtungen vorangetrieben. Zivilklauseln wurden verboten und Hochschulen sind u. U. zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet. Das Bundesland bleibt damit seiner reaktionären Tradition als Experimentierfeld für antidemokratische Vorstöße treu. Dagegen setzt sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zur Wehr und führt eine Popularklage gegen das Gesetz an. Bis zum 30. November können sich Einzelpersonen und Verbände als Mitklagende melden.
Weitere Informationen finden sich hier: https://www.gew-bayern.de/themen/nein-zum-bundeswehrgesetz