2015 ist es an vielen Hochschulen zu Durchbrüchen gekommen, die Zivilklausel-Bewegung nimmt weiter an Fahrt auf. Alleine im Jahr 2015 haben 36 Hochschulen eine Zivilklausel in ihren Grundordnungen festgeschrieben. Nun haben sich auch zwei Hochschulen aus Sachsen-Anhalt eine Zivilklausel gegeben – Die Hochschule Magdeburg-Stendal sowie die Uni Halle-Wittenberg:
„Forschung, Lehre und Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal sind friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.
Der Akademische Senat lehnt jede Beteiligung an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab und fordert die Mitglieder der Hochschule auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen.“
(Beschluss des Akademischen Senats vom 17. Januar 2018)
„Die Universität achtet und schützt die ethische Verantwortung ihrer Mitglieder und Angehörigen für die Inhalte, Ergebnisse und Folgen ihrer Forschung, insbesondere für deren friedliche Nutzung.“
(Grundordnung der Uni Halle-Wittenberg vom 24. Januar 2018)
Insgesamt haben sich nun mindestens 64 Hochschulen, darunter acht der zehn größten Unis Deutschlands, sowie aktuell drei Landeshochschulgesetze einer friedlichen Orientierung verpflichtet.
Nun gilt es, diese positiven Ansprüche weiter zu verallgemeinern. Aufklärende, friedensbewegte Hochschulen sind die lebendige Alternative zu Krieg und Eskalationspolitik.