Ermutigt durch das Wirken der Zivilklauselbewegung ist im aktuellen Gesetzentwurf für ein Hochschulgesetz der NRW-Landesregierung die Verpflichtung der Hochschulen auf friedliche Ziele festgeschrieben. Die Hochschulen sollen „ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen“ nachkommen. Mit dem Gesetzentwurf werden aber kaum Voraussetzungen geschaffen, damit sich die Hochschulen diese positiven Ziele zu Eigen machen können. Stattdessen bleiben die meisten Dogmen der „unternehmerischen Hochschule“ unangetastet.

Vor diesem Hintergrund haben sich am 14. März der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der freie zusammenschluss von studierendenschaften, attac NRW, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die LandesschülerInnenvertretung NRW, die GEW Studis NRW, der Arbeitskreis Zivilklausel der Uni Köln und der Arbeitskreis Bildung & Erziehung von attac Köln in einem Offenen Brief an das NRW-Wissenschaftsministerium gewandt.