Die Bremische Bürgerschaft hat am 19. März 2015 folgende Zivilklausel im neuen Hochschulgesetz festgeschrieben:

Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke. Die den Hochschulen vom Land und von Dritten zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die diesen Zwecken dienen.“

Bremen ist nach Thüringen, Hessen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen das fünfte Bundesland, welches aktuell eine Zivilklausel im Landeshochschulgesetz festgeschrieben hat. Das niedersächsische Hochschulgesetz verfügte zudem zwischen 1993 und 2002 über eine Zivilklausel.

Die Bremer Senatorin für Wissenschaft und Bildung, Quante-Brandt, hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.