Dokumentation
Uni Leipzig: 3/4 der Studierenden für die Zivilklausel
Im Rahmen der vom 10.12.18 bis 31.01.19 durchgeführten Umfrage über eine Zivil- und eine Transparenzklausel an der Uni Leipzig haben sich die Studierenden klar für beide Klauseln ausgesprochen. Teilgenommen haben 3821 Studierende.
Pressemitteilung des Student_innenRats der Universität Leipzig: https://stura.uni-leipzig.de/sites/stura.uni-leipzig.de/files/dokumente/2019/02/2019_02_06-pm_umfrageergebniss_odt.pdf
Widerstand gegen die Abschaffung der Zivilklausel in NRW
Gegen die geplante Abschaffung der Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz durch die schwarz-gelbe Landesregierung regt sich Widerstand: In zahlreichen Stellungnahmen aus Studierendenschaft, Wissenschaft und Gewerkschaft wird sich gegen die geplante Hochschulgesetznovellierung gewendet:
- Beschluss des Studierendenparlaments der Uni Köln vom 22. Januar 2018: Die Friedensklausel im Landeshochschulgesetz erhalten!
- Stellungnahme von campus:grün NRW vom 18. Februar 2018: „Rolle rückwärts - Das neue Studierendengängelungsgesetz“
- Schöne neue Freiheit? Stellungnahme der Fachschaftenkonferenz der Universität zu Köln gegen die geplanten Hochschulgesetzesänderungen - zusammen mit dem AStA der Uni Köln, dem AStA der Deutschen Sporthochschule Köln und anderen
- Stellungnahme des DGB NRW und seiner Mitgliedsgewerkschaften zum Referentenentwurf vom 15. Mai 2018
- Pressemitteilung des AStA der Hochschule Rhein-Waal vom 16. Mai 2018
- Beschluss der Philosophischen Fakultät der Uni Köln vom 16. Mai 2018: Für wissenschaftliche Freiheit in Verantwortung
- Resolution der Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) vom 3. Juni 2018 in Heidelberg
- Positionierung der Fachgruppe Physik der Uni Köln vom 14. Juni 2018
- Positionierung des Departments Didaktiken der Mathematik und der Naturwissenschaften an der Uni Köln
- Stellungnahme des AStA der Uni Wuppertal vom 4. Juli 2018
- Stellungnahme der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Bielefeld vom 9. Juli 2018
- Stellungnahme der Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW vom 9. Juli 2018
- Positionspapier von AStA, Fachschaften und Hochschulgruppen an der RWTH Aachen vom 19. Juli 2018
- Position von Fachschaften der Uni Köln speziell zur Zivilklauselfrage vom 13. März 2019
- Positionierung für den Erhalt der Zivilklausel im Hochschulgesetz des Landes NRW des Instituts für Erziehungswissenschaften der Uni Duisburg-Essen vom 16. Mai 2019
Die Landesrektorenkonferenz begrüßt in einer am 31. Januar 2018 veröffentlichten Pressemitteilung zwar die Pläne der schwarz-gelben Landesregierung für ein neues Hochschulgesetz als ein angeblich „wichtiges Signal zurück zu mehr Autonomie und Selbstbestimmung“ – die Uni-Rektoren wollen aber zumindest an ihren eigenen Zivilklauseln festhalten: „So bekennen sich die Universitäten des Landes zu den Zivilklauseln, die in ihren Grundordnungen festgelegt sind, ebenso wie zu dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.“
64 Hochschulen dem Frieden verpflichtet
2015 ist es an vielen Hochschulen zu Durchbrüchen gekommen, die Zivilklausel-Bewegung nimmt weiter an Fahrt auf. Alleine im Jahr 2015 haben 36 Hochschulen eine Zivilklausel in ihren Grundordnungen festgeschrieben. Nun haben sich auch zwei Hochschulen aus Sachsen-Anhalt eine Zivilklausel gegeben – Die Hochschule Magdeburg-Stendal sowie die Uni Halle-Wittenberg:
„Forschung, Lehre und Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal sind friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.
Der Akademische Senat lehnt jede Beteiligung an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab und fordert die Mitglieder der Hochschule auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen.“
(Beschluss des Akademischen Senats vom 17. Januar 2018)
„Die Universität achtet und schützt die ethische Verantwortung ihrer Mitglieder und Angehörigen für die Inhalte, Ergebnisse und Folgen ihrer Forschung, insbesondere für deren friedliche Nutzung.“
(Grundordnung der Uni Halle-Wittenberg vom 24. Januar 2018)
Insgesamt haben sich nun mindestens 64 Hochschulen, darunter acht der zehn größten Unis Deutschlands, sowie aktuell drei Landeshochschulgesetze einer friedlichen Orientierung verpflichtet.
Nun gilt es, diese positiven Ansprüche weiter zu verallgemeinern. Aufklärende, friedensbewegte Hochschulen sind die lebendige Alternative zu Krieg und Eskalationspolitik.
Schwarz-gelbe NRW-Landesregierung will Zivilklausel aus Hochschulgesetz wieder Streichen – Aachener Friedenspreis wendet sich in Offenem Brief dagegen
NRW-Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen will die 2014 nach jahrelangem Engagement aus den Hochschulen von der damaligen rot-grünen Landesregierung eingeführte Friedensklausel wieder aus dem Hochschulgesetz streichen.
Dagegen wendet sich der Aachener Friedenspreis e. V. in einem am 14. November 2017 veröffentlichten Offenen Brief: Zivilklausel erhalten!
Senat der Uni Köln wendet sich gegen geplante Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in NRW
Die neu gewählte schwarz-gelbe NRW-Landesregierung plant, nach Baden-Württemberg auch in NRW Studierende aus dem EU-Ausland mit 1500 Euro Studiengebühren pro Semester zu drangsalieren. Auf Initiative aus der Studierendenschaft und nach einer sehr angeregten Debatte hat der Senat der Uni Köln beschlossen, sich in einer Stellungnahme gegen diese Pläne zu wenden, und bezieht sich dabei auf das in einer Friedensklausel 2015 festgeschriebenes Selbstverständnis der Uni:
„Nur eine (...) vorbehaltlose Weltoffenheit entspricht dem Selbstverständnis der Universität zu Köln. Gerade in Zeiten des Wiedererstarkens nationaler Egoismen und autoritärer Entwicklungen fühlt sich die Universität umso mehr verpflichtet, ihrer Aufgabe gerecht zu werden, offenes Diskussionsforum und plurale Wirkungsstätte für Studierende aus aller Welt zu sein“, heißt es in der Stellungnahme.
Und weiter:„Weit über die fachliche Ausbildung hinaus kann die Integration Studierender aus Nicht-EU-Ländern in unser Bildungssystem und die gemeinsame Forschung mit lokalen PartnerInnen und Partnern in diesen Ländern eine nachhaltige Wirkung im Interesse eines friedlicheren und von gegenseitigem Verständnis und Respekt verpflichteten weltweiten Zusammenlebens entfalten. (...) der Senat der Universität zu Köln (bittet) die Landesregierung mit Nachdruck, auf die Einführung von Studienbeiträgen für Studierende aus Nicht-EU-Ländern zu verzichten.“
Japanischer Wissenschaftsrat bekräftigt Ächtung von Militärforschung
Bereits 1950 und 1967 fällte der Japanische Wissenschaftsrat Beschlüsse, die Militärforschung ächten. Die konseravtive Regierung von Shinzô Abe versucht nun durch spezielle Förderprogramme, die unterfinanzierten Universitäten dazu zu bewegen, ihre antimilitaristische Orientierung aufzugeben, was zu erheblichen Protesten an den Universitäten führt. Vor diesem Hintergrund hat der Japanische Wissenschaftsrat im März 2017 die Beschlüsse von 1950 und 1967 bekräftigt und erneut vor der Gefahr für die Freiheit der Wissenschaft gewarnt, die durch militärisch orientierte Forschung droht.
Hartwig Hummel: „Zivilklausel auf japanisch – Japanische Universitäten ächten Militärforschung“ (Wissenschaft & Frieden 2/2017)
Japanischer Wissenschaftsrat: „Statement on Research for Military Security“ (englische Version, 24. März 2017)
- Hochschule Bremen: Rechtsgutachten zur Zivilklausel
- Bundesweite Friedensdemo in Berlin: Die Waffen nieder! – Kooperation statt NATO-Konfrontation, Abrüstung statt Sozialabbau
- Bremer Unterschriftenkampagne: Hochschul-Zivilklausel absichern und Friedenskonzept entwickeln!
- Solidarität mit den türkischen WissenschaftlerInnen