Hochschule Bochum gibt sich eine Zivilklausel
Die Hochschule Bochum hat in der Senatssitzung vom 26. Januar 2015 als erste Hochschule Nordrhein-Westfalens ihre Grundordnung entsprechend des am 11. September 2014 neu verabschiedeten NRW-Hochschulgesetzes überarbeitet und sich in diesem Zusammenhang auf Grundlage des Gesetzes auch eine Zivilklausel gegeben. Laut ihrer Pressemitteilung will sie damit Impulsgeber und Orientierungspunkt für die anderen Hochschulen NRWs sein.
Hier der genaue Worlaut des entsprechenden Passus:
„§ 2 Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt
(1) Ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen kommt die Hochschule durch eine Ausrichtung ihres organisationalen Handelns als Beitrag zur Lösung sozialer, technischer, ökologischer und ökonomischer Herausforderungen nach. Sie verankert dies in einem Leitbild.
(2) Ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach außen kommt sie durch explizite Studienangebote im Bachelor- und Masterbereich sowie durch eine Orientierung geeigneter Lehrinhalte aller übrigen Studienangebote an diesem Ziel nach.
(3) Die Hochschule leistet ihren Beitrag zu einer friedlichen und demokratischen Welt, indem sie ihre Mitglieder, insbesondere die Lehrenden, dazu anhält, friedens- stiftende und -erhaltende Aspekte in Lehre und Studium zu betonen sowie demokratisches Bewusstsein und demokratisches Verhalten gezielt zu fördern. In ihrer Forschung unterstützt sie ausschließlich Vorhaben und Projekte, die dem Beitrag nicht entgegenstehen.“
Senat der Uni Marburg beschließt Grundsätze für verantwortungsvolle Forschung und Lehre
In seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 hat der Senat der Uni Marburg „Grundsätze und Verfahrensregeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Philipps-Universität Marburg“ beschlossen. Laut Oberhessischer Presse wurde ein Änderungsvorschlag des AK Zivilklausel Marburg, Forschungsprojekte zu verbieten, deren Auftraggeber Verteidigungsministerien oder Rüstungsfirmen sind, mehrheitlich abgelehnt.
Laut den beschlossenen Grundsätzen soll das Thema des verantwortungsvollen Umgangs mit Forschung in die Lehre aller Bachelor- und Masterstudiengänge eingebunden werden. Außerdem wird eine beratende Kommission aus allen Statusgruppen gegründet, die bei strittigen Projekten ihre Meinung kundtun kann und den Diskurs an der Uni Marbirg zu dem Thema im Allgemeinen beleben soll. Weitere Infos auf der Website des Arbeitskreises Zivilklausel Marburg: https://zivilklauselmarburg.wordpress.com/
Philosophische Fakultät der Uni Köln: „Anforderungen an eine zivile und demokratische Hochschulentwicklung“
Die Engere Fakultät der Philosophische Fakultät der Uni Köln, das höchste Gremium der Fakultät, hat am 17. November 2014 ohne Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen „Anforderungen an eine zivile und demokratische Hochschulentwicklung“ beschlossen. Unter anderem heißt es dort:
„Die unternehmerische Hochschule und die forcierte Marketingkultur sind überlebt, weil sie auf keine der drängenden Fragen der Zeit eine Antwort hervorbringen. Stattdessen wird angesichts der aktuellen zugespitzten Weltlage das Erfordernis deutlich, dass die Wissenschaft durch Wahrheitssuche und die Bildung mündiger Persönlichkeiten für eine menschenwürdige Gesellschaft wirkt, für zivile Konfliktlösung, für eine ausreichende Ernährung aller Menschen, für eine weltweit menschenwürdige Gesundheitsversorgung, für anregende Kultur, erkenntnisreiche Bildung. Aufgrund des Wirkens für eine zivile Entwicklung von Welt und Wissenschaft ist eine Orientierung auf Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit im neuen Hochschulgesetz verankert worden. Damit einhergehend wurde in NRW beschlossen, dass die Hochschulen sich demokratischer entwickeln sollen und prekärer Beschäftigung entgegengewirkt werden soll.“
Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens – Zivilklausel-Zukunftskongress 2014
Am Wochenende vom 24. bis 26.10 fand in Hamburg der Zivilklausel-Zukunftskongress 2014 statt.
Anlässlich des Kongresses hat Ralf Wurzbacher für Studis Online am 16. Dezmber 2014 Johanna Zimmermann vom Arbeitskreis Friedenswissenschaft der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg interviewt.
Das Kongress-Programm findet sich hier.
NRW-Landtag beschließt Zivilklausel
Der Landtag von NRW hat am 11. September 2014 das neue NRW-Hochschulgesetz beschlossen, welches zum 1. Oktober 2014 in Kraft tritt. Mit dem Gesetz gibt sich das zweite Land nach Thüringen 2006 eine Zivilklausel. Mit dem Gesetz sind außerdem alle Hochschulen NRWs dazu aufgefordert, sich binnen eines Jahres eine Zivilklausel in ihrer Grundordnung zu geben.
Hier die Zivilklausel im Wortlaut (§ 3 Abs. 6 Hochschulzukunftsgesetz):
„Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach. Das Nähere zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundordnung.“
Ausgaben der Bundeswehr für Rüstungsforschung verdoppelt
Wie durch die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken aufgedeckt wurde, haben sich die jährlichen Ausgaben der Bundeswehr für Rüstungsforschung an Unis und öffentlichen Forschungseinrichtungen seit 2010 mehr als verdoppelt. Insgesamt wurden 700 Aufträge mit einem Volumen von zusammen über 392 Millionen Euro erteilt.
Hintergrund:
- Nicole Gohlke: Auswertung der Partei Die Linke zur Antwort auf die kleine Anfrage
- Arne Meyer, Frederik Obermaier und Benedikt Strunz in der Süddeutschen Zeitung vom 6. Juli 2014: „Im Auftrag des Verteidigungsministeriums: Unis forschen immer mehr für die Rüstung“
- Arne Meyer und Benedikt Strunz auf tagesschau.de vom 6. Juli 2014: „Viele Aufträge aus dem Ministerium: Zivilisten forschen für die Bundeswehr“
- Frauke Lüpke-Narberhaus im Uni-Spiegel vom 7. Juli 2014: „Reaktionen auf Rüstungsforschung: Erschüttert und schockiert“
- Michael Merz in der Jungen Welt vom 8. Juli 2014: „Geheime Verschlußsache. Massive Zunahme der Rüstungsforschung an deutschen Instituten. Regierung gibt keine Details bekannt, Zivilklausel wird häufig übergangen“
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