Gegen die geplante Abschaffung der Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz durch die schwarz-gelbe Landesregierung regt sich Widerstand: In zahlreichen Stellungnahmen aus Studierendenschaft, Wissenschaft und Gewerkschaft wird sich gegen die geplante Hochschulgesetznovellierung gewendet:
- Beschluss des Studierendenparlaments der Uni Köln vom 22. Januar 2018: Die Friedensklausel im Landeshochschulgesetz erhalten!
- Stellungnahme von campus:grün NRW vom 18. Februar 2018: „Rolle rückwärts - Das neue Studierendengängelungsgesetz“
- Schöne neue Freiheit? Stellungnahme der Fachschaftenkonferenz der Universität zu Köln gegen die geplanten Hochschulgesetzesänderungen - zusammen mit dem AStA der Uni Köln, dem AStA der Deutschen Sporthochschule Köln und anderen
- Stellungnahme des DGB NRW und seiner Mitgliedsgewerkschaften zum Referentenentwurf vom 15. Mai 2018
- Pressemitteilung des AStA der Hochschule Rhein-Waal vom 16. Mai 2018
- Beschluss der Philosophischen Fakultät der Uni Köln vom 16. Mai 2018: Für wissenschaftliche Freiheit in Verantwortung
- Resolution der Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) vom 3. Juni 2018 in Heidelberg
- Positionierung der Fachgruppe Physik der Uni Köln vom 14. Juni 2018
- Positionierung des Departments Didaktiken der Mathematik und der Naturwissenschaften an der Uni Köln
- Stellungnahme des AStA der Uni Wuppertal vom 4. Juli 2018
- Stellungnahme der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Bielefeld vom 9. Juli 2018
- Stellungnahme der Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW vom 9. Juli 2018
- Positionspapier von AStA, Fachschaften und Hochschulgruppen an der RWTH Aachen vom 19. Juli 2018
- Position von Fachschaften der Uni Köln speziell zur Zivilklauselfrage vom 13. März 2019
- Positionierung für den Erhalt der Zivilklausel im Hochschulgesetz des Landes NRW des Instituts für Erziehungswissenschaften der Uni Duisburg-Essen vom 16. Mai 2019
Die Landesrektorenkonferenz begrüßt in einer am 31. Januar 2018 veröffentlichten Pressemitteilung zwar die Pläne der schwarz-gelben Landesregierung für ein neues Hochschulgesetz als ein angeblich „wichtiges Signal zurück zu mehr Autonomie und Selbstbestimmung“ – die Uni-Rektoren wollen aber zumindest an ihren eigenen Zivilklauseln festhalten: „So bekennen sich die Universitäten des Landes zu den Zivilklauseln, die in ihren Grundordnungen festgelegt sind, ebenso wie zu dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.“