Am 7. Mai 2020 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt ein neues Hochschulgesetz verabschiedet, in dem neuerdings eine Friedensklausel unter § 3 „Aufgaben“, Abs. 8 verankert ist:

„Die Hochschulen leisten ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie setzen sich mit den möglichen Folgen einer Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinander.“


Interessanter Weise orientiert sich die Landesregierung aus CDU, SPD und Grünen damit an der vor rund einem Jahr von der dortigen CDU/FDP-Regierung aus dem in Hochschulgesetz gestrichenen Zivilklausel, deren Formulierung fast identisch war. Neben Thüringen und Bremen ist Sachsen-Anhalt aktuell das dritte Bundesland mit einer Friedensverpflichtung im Hochschulgesetz; neben NRW von 2014 bis 2019 hatte auch Niedersachsen von 1993-2002 in der Vergangenheit die Orientierung der Hochschulen auf friedliche Zwecke gesetzlich festgeschrieben.