Die Hochschule Bochum hat in der Senatssitzung vom 26. Januar 2015 als erste Hochschule Nordrhein-Westfalens ihre Grundordnung entsprechend des am 11. September 2014 neu verabschiedeten NRW-Hochschulgesetzes überarbeitet und sich in diesem Zusammenhang auf Grundlage des Gesetzes auch eine Zivilklausel gegeben. Laut ihrer Pressemitteilung will sie damit Impulsgeber und Orientierungspunkt für die anderen Hochschulen NRWs sein.
Hier der genaue Worlaut des entsprechenden Passus:
„§ 2 Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt
(1) Ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen kommt die Hochschule durch eine Ausrichtung ihres organisationalen Handelns als Beitrag zur Lösung sozialer, technischer, ökologischer und ökonomischer Herausforderungen nach. Sie verankert dies in einem Leitbild.
(2) Ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach außen kommt sie durch explizite Studienangebote im Bachelor- und Masterbereich sowie durch eine Orientierung geeigneter Lehrinhalte aller übrigen Studienangebote an diesem Ziel nach.
(3) Die Hochschule leistet ihren Beitrag zu einer friedlichen und demokratischen Welt, indem sie ihre Mitglieder, insbesondere die Lehrenden, dazu anhält, friedens- stiftende und -erhaltende Aspekte in Lehre und Studium zu betonen sowie demokratisches Bewusstsein und demokratisches Verhalten gezielt zu fördern. In ihrer Forschung unterstützt sie ausschließlich Vorhaben und Projekte, die dem Beitrag nicht entgegenstehen.“