Der Senat der HAW Hamburg hat am 12. November 2015 folgende Präambel in ihrer Grundordnung festgeschrieben:
„Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg sieht sich in der Verpflichtung, in ihrem wissenschaftlichen und didaktischen Wirken und Verwaltungshandeln gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich in Lehre, Forschung und Weiterbildung nachhaltig für die friedliche soziale, politische, technische, ökologische und ökonomische Entwicklung der Gesellschaft einzusetzen.
Forschung, Lehre und Studium an der HAW Hamburg sind friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.
Die HAW Hamburg fördert einen respektvollen und solidarischen Umgang aller Hochschulangehörigen. Sie setzt sich im institutionellen Handeln und in der Kommunikationskultur für Gleichberechtigung und Chancengleichheit aller Hochschulmitglieder ein. Sie verpflichtet sich weder Rassismus noch Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Identität, Behinderung oder Religion zu dulden.“
Die HAW Hamburg ist damit die 60. Hochschule in Deutschland, die sich eine Friedensklausel gegeben hat. Weitere Infos zu der Auseinandersetzung auf der Website des AK Friedenswissenschaften HAW Hamburg: http://www.ak-friedenswissenschaft.de