1. Was ist eine Zivilklausel?

Eine Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten, ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu forschen. Das setzt voraus, dass die Universität nicht für Einrichtungen der Bundeswehr oder der Rüstungsindustrie forscht, also keine Drittmittelkooperationen mit diesen Einrichtungen eingeht. Dank der Initiative von Studierenden und Gewerkschaften sind solche Zivilklauseln mittlerweile in den Grundordnungen einer Reihe von Hochschulen festgeschrieben worden (z.B. an den Bremer Hochschulen, der Uni Tübingen, der Uni Rostock, der Uni Darmstadt und der Uni Frankfurt a. M.).

 

2. Warum setzen wir uns für eine zivile Ausrichtung der Forschung ein?

Gerade in Krisenzeiten stehen Bildung und Wissenschaft in der Verantwortung, zur Lösung der drängenden gesellschaftlichen Probleme beizutragen und für menschenwürdige Lebensverhältnisse und Frieden weltweit zu forschen. Die Universitäten sollten und können Kriegs- und Friedensursachen ergründen, Strategien ziviler Konfliktlösungen entwickeln und für internationale Zusammenarbeit und Völkerverständigung eintreten.
Dem steht entgegen, dass Rüstungsunternehmen und Militär in alle Bereiche der Forschung drängen: Die Informationsstelle Militarisierung Tübingen listet allein 60 zivile deutsche Hochschulen auf, an denen sich WissenschaftlerInnen mit wehrtechnischen und wehrmedizinischen Fragestellungen befassen.

 

3. In welchen Bereichen findet Rüstungs- und Militärforschung an Hochschulen statt?

Die Ingenieur- und Naturwissenschaften sind besonders verstrickt, z.B. der Maschinenbau, die Informatik oder die Nanotechnik. Der industriell-militärische Komplex ist immer scharf auf neue technologische Anwendungen zur Optimierung der Kriegsführung. Auch deswegen, weil die Rüstungsindustrie durch die Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen ihre Forschungs- und Entwicklungskosten senken kann und so durch öffentliche Mittel subventioniert wird.
Allerdings geraten nicht nur IngenieurInnen und NaturwissenschaftlerInnen, sondern auch Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen zunehmend ins Blickfeld von Rüstungsindustrie und Militär. Zum Beispiel existiert an der Universität Potsdam der Studiengang „Military Studies“, der sich aus Militärgechichte und Militärsoziologie zusammensetzt, wobei das verantwortliche Institut für Soziologie der Uni Potsdam mit dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) und dem Sozialwissenschaftlichen Institut (SOWI) der Bundeswehr zusammenarbeitet. Was das SOWI unter Wissenschaft versteht, spricht Bände: „die Forschungsplanung (...) orientiert sich überwiegend am Erkenntnis- und Unterstützungsbedarf des Bun­desministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr.“ (Jahresbe­richt des SOWI 2006).
Die Schwierigkeit besteht generell darin herauszufinden, welche konkreten Kooperationen wirklich stattfinden: Sie werden in den letzten Jahren zunehmend geheim gehalten.

 

4. An der Uni Köln hat bspw. Traumata-Forschung stattgefunden, die von der Bundeswehr mitfinanziert wurde. Ist es aber nicht positiv, wenn damit ermöglicht wird, dass kriegstraumatisierte SoldatInnen Hilfe bekommen?

Natürlich müssen kriegstraumatisierte SoldatInnen Hilfe bekommen. Wenn aber das Bundesverteidigungsministerium die Gelder bereitstellt, können keine Forschungsansätze verfolgt werden, die dem nachgehen, was die eigentliche Ursache für das Trauma ist – der Krieg selbst. 2009 haben sich daher 200 TherapeutInnen in einem Offenen Brief dagegen gewandt, für die Kriegspolitik der Bundesregierung instrumentalisiert zu werden. Von ihnen wurde erwartet, Traumata-Symptome nebst der Aufforderung, „den Aufgaben der Bundeswehr in ihren Auslandseinsätzen nicht ablehnend“ gegenüberzustehen*, zu behandeln. Sie haben sich dazu bereit erklärt, Kriegstraumatisierten zu helfen, aber nicht an der Seite der Bundeswehr. Denn so ist niemandem zu helfen, weder den vom Krieg traumatisierten SoldatInnen noch der jeweiligen vom Krieg traumatisierten Bevölkerung.

 

5. Verstößt die Zivilklausel nicht gegen die grundgesetzlich zugesicherte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre?

Nein. Die Freiheit der Wissenschaft entbindet nicht von der sogenannten Treue zur Verfassung. Die im Grundgesetz festgeschriebene Würde des Menschen, die Friedensfinalität und das Sozialstaatsgebot sind nicht losgelöst von der Wissenschaftsfreiheit. Sie bilden eine Einheit – und zwar aus guten Gründen: Sowohl das Grundgesetz als auch die darin verankerte Wissenschaftsfreiheit sind Konsequenzen aus der Einsicht und dem Vermächtnis „Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus“.
Zur Zeit des deutschen Faschismus haben die Hochschulen wesentlich zum Vernichtungskrieg und zum Holocaust beigetragen. Als Lehre daraus sollte nach dem 2. Weltkrieg die Wissenschaft nie wieder für menschenwidrige Partikularinteressen in Dienst genommen werden, z.B. für die Rüstungs- oder Kriegsforschung. Heute aber wird die Freiheit der Wissenschaft in ihr Gegenteil verkehrt: zur „Freiheit der Wissenschaft, sich zu verkaufen“. So führt die zunehmende Abhängigkeit der Forschung von privaten GeldgeberInnen dazu, dass nur noch geforscht werden soll, wofür GeldgeberInnen bereit sind zu zahlen. Genau das aber widerspricht der Wissenschaftsfreiheit. Frieden und eine zivile Orientierung der Wissenschaft sind dagegen keine Partikularinteressen, sondern liegen im Menschheitsinteresse und stellen daher keine Einschränkung dar.

 

6. Werden nicht durch eine grundsätzliche Ablehnung der Zusammenarbeit mit Rüstungsindustrie und Militär wichtige Entwicklungen gebremst? Gibt es nicht Neuerungen, die aus der Militärforschung entstanden sind und uns heute den Alltag erleichtern, wie zum Beispiel das Internet?

Der gesellschaftliche Bedarf für bestimmte Innovationen und die wissenschaftlich-technischen Möglichkeiten, diese zu entwickeln, entstehen nicht erst dadurch, dass das Militär oder die Rüstungsindustrie diesen Bedarf artikuliert. Es hat zwar zivile Abfallprodukte durch Entwicklungen im militärischen Bereich gegeben – wie das Internet. Aber es waren ausgesprochen teure Nebenprodukte, deren Entwicklung für den zivilen Bereich auf Umwegen verlief. Ein gezielter Einsatz der gleichen Ressourcen zur Entwicklung von Produktivkraft und Technologie im zivilen Bereich würde sehr viel schneller, produktiver, für die Beteiligten erfreulicher und mit eindeutigem humanen Nutzen Erfolg bringen.